Katholische Public-Domain-Version (CPDV)
- Art
- Übersetzung
- Sprache
- Englisch
- Kanon
- 73 Bücher (vollständiger Kanon)
- Psalmen
- Zählung der Septuaginta und der Vulgata
- Joel und Maleachi
- Westliche Einteilung (Joel in 3 Kapiteln, Maleachi in 4)
- Ester
- Griechische Zusätze dort eingefügt, wo die Erzählung sie vorsieht, statt als Kapitel 11-16 angehängt
- Lizenz
- Gemeinfrei
Geschichte
Im Jahr 2009, als viele neue katholische Übersetzungen ins Englische von den hebräischen und griechischen Texten ausgingen, erschien eine Übersetzung anderer Art: die Catholic Public Domain Version (CPDV), eine neue englische Übersetzung der Vulgata Clementina. Die Arbeit leistete Ronald L. Conte Jr., ihr einziger Übersetzer und Herausgeber. Nach Contes eigener Darstellung begann er die Übersetzung am 14. März 2004 und beendete sie am 28. März 2009, nach etwas mehr als fünf Jahren Arbeit. Die Selbstdarstellung der CPDV beschreibt sie als Übersetzung der lateinischen Vulgata, die sich an Challoners Revision der Douay-Rheims orientiert.
Der wichtigste lateinische Text war die Ausgabe der Sixto-Clementina von 1914, besorgt von P. Michael Hetzenauer. Auch andere Vulgata-Ausgaben wurden herangezogen, darunter die von Carlo Vercellone (1861), die von Leander van Ess (1822–1824) — die einen Vergleich der Drucke von 1590, 1592, 1593 und 1598 der Vulgata Sixtus’ V. und Clemens’ VIII. erlaubt — und die Tweedale-Ausgabe, 2005 in London erschienen. Die Dokumentation der CPDV vermerkt außerdem, dass die Desclée-Ausgabe von 1885 benutzt wurde.
Das Englisch von Bischof Richard Challoner spielte eine andere Rolle: Es war nicht der lateinische Ausgangstext, sondern diente als Richtschnur für die englische Übersetzung. Conte erklärt, seine Fassung sei keine bloße Aktualisierung der Douay-Rheims, sondern eine neue Übersetzung aus der Vulgata, die Challoners Sprache und Hilfsmittel nutzt, um das Englische zu lenken. Auch die ursprüngliche Douay-Rheims wurde häufig zu Rate gezogen. Die CPDV steht so in besonders enger Beziehung zur englischen katholischen Überlieferung: Sie setzt wie die ursprüngliche Douay-Rheims wieder bei der Vulgata an, bringt aber am Beginn des 21. Jahrhunderts eine neue Übersetzung hervor.
Es gibt also eine Art Textverwandtschaft, die durch die Jahrhunderte läuft. Die ursprüngliche Douay-Rheims begann mit dem Neuen Testament, das 1582 in Reims erschien, und ihr Altes Testament wurde 1609–1610 in Douai veröffentlicht. Im 18. Jahrhundert wurde diese Übersetzung von Richard Challoner umfassend revidiert; diese revidierte Form wurde zur traditionellen englischen Douay-Rheims. Mehr als zwei Jahrhunderte nach Challoners Revision — und mehr als vier Jahrhunderte nach dem Beginn der ursprünglichen Douay-Rheims — kehrte Conte zur Vulgata als Ausgangstext zurück und schuf eine neue englische Übersetzung, mit Challoner als literarischem Vorbild.
Der Name Catholic Public Domain Version beschreibt auch Contes Absicht ganz wörtlich. Die Übersetzung wurde für immer gemeinfrei gestellt, ohne Urheberrecht, Marke oder sonstige rechtliche Beschränkung durch den Autor selbst. Die Erklärung der Ausgabe fasst diese Absicht in eine bewusst paradoxe Formel: “The only restriction is that there can be no restriction.” Niemand darf ein Urheberrecht an der CPDV selbst beanspruchen, ihren Namen als Marke eintragen lassen oder ein Urheberrecht auf eine neue Fassung legen, die auf ihr beruht oder von ihr abgeleitet ist.
Dadurch kann die CPDV nicht nur vervielfältigt, sondern auch bearbeitet, neu veröffentlicht, in andere Werke aufgenommen, revidiert oder als Grundlage einer neuen Übersetzung verwendet werden. Conte hat diese Offenheit sogar in einem Satz zusammengefasst, der fast wie eine Einladung an neue Übersetzer klingt: “no one is forbidden to do it better!” Die CPDV wurde also nicht nur als katholische Übersetzung der Vulgata gedacht, sondern als eine Übersetzung, die bewusst frei von jeder verlegerischen Exklusivität ist.
Kuriositäten
Man schlage Ester 1 auf, und die Ausgaben gehen sofort auseinander. Die Vulgata und die Douay-Rheims beginnen mit der Herrschaft des Ahasveros (Assuerus) und dem Gastmahl in Susa; diese Ausgabe beginnt mit Mordechais Traum, “In the second year of the reign of Artaxerxes the great” — den die anderen erst viel später drucken, bei 11,2. Das Gastmahl kommt erst in Kapitel 3.
Das griechische Kolophon wandert in die Gegenrichtung. Die Vulgata setzt es bei 11,1 an den Anfang der angehängten Kapitel; hier schließt es das Buch, als Vers 14 von Kapitel 15, und das ganze Buch umfasst fünfzehn statt sechzehn Kapitel. Diese Anordnung ist kein Fehler der Digitalisierung: sacredbible.org druckt Ester so.
Im Vergleich dieser Website werden die Stellen nach der Zählung der Vulgata ausgerichtet, und die Spalte dieser Ausgabe zeigt, wo die Stelle in ihr steht. Man öffne Ester 11,1, und das Kolophon erscheint neben dem Latein, mit einem Hinweis oben in der Spalte: „Est 15,14 in dieser Fassung“.
Quellen
- Version Information — die Erklärung des Übersetzers zu Ausgangstexten, Methode und Bedingungen der Gemeinfreiheit
- My Bible translation — Contes eigener Bericht über die fünf Jahre der Übersetzung, vom 14. März 2004 bis zum 28. März 2009
- The Book of Esther — Ester, wie die Ausgabe selbst es in fünfzehn Kapiteln druckt
- The Sacred Bible: Catholic Public Domain Version — die Ausgabe auf ihrer ursprünglichen Website